Heilpraktiker Physiotherapie

Inhaltsverzeichnis

Einführung

Was viele Patienten nicht wissen: Sie können auch ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Diese Zusatzqualifikation „Heilpraktiker Physiotherapie“ erlaubt es uns, Diagnostik und Therapie selbstständig durchzuführen.

Seit 2009 ist die eigenständige Ausübung der Physiotherapie ohne ärztliche Verordnung möglich. Dies gilt für alle physiotherapeutischen Behandlungen und Krankheitsbilder. Der Mehrwert für Sie als Patient besteht darin, dass wir bei vielen Erkrankungen das Vorgespräch (Anamnese), die Beratung und Untersuchung übernehmen und die Therapie selbstständig planen und durchführen. Dies erspart den Weg zum Arzt. So kann ich die Therapiedauer und Anzahl der Behandlungen freier gestalten und dadurch an die Bedürfnisse des Patienten anpassen.

Was ist Heilpraktiker Physiotherapie?

Für Sie als Patienten bietet die Zusatzqualifikation zahlreiche Vorteile, die in der Physiotherapie nicht so weit verbreitet sind:

Therapiedauer und Anzahl der Behandlungen kann freier gestalten und dadurch an die Bedürfnisse des Patienten anpasst werden.
Kein langes Warten auf Arzttermine
Freiere Wahl und Kombination geeigneter Therapien
Untersuchung, Beratung, Behandlung aus einer Hand
Alle Fragen können mit den Behandlern geklärt werden

Bei komplexen Erkrankungen müssen zusätzlicher Untersuchungs- und Behandlungstechniken, die nicht vom Physiotherapeuten erbracht werden können, durch Fachärzte erfolgen. Zum Beispiel bei:
• Bildgebenden Verfahren
• Röntgenbilder
• MRT
• CT
• Spritzen
• Akupunktur

Auch Osteopathie, Chiropraktik oder invasive Behandlungs- und Diagnoseverfahren, wie Akupunktur oder Blutentnahmen, kann ein Heilpraktiker Physiotherapie nicht ausüben. Gleiches gilt für die Behandlung von Erkrankungen, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, wie zum Beispiel Haut- oder Geschlechtskrankheiten.

Wann wird Heilpraktiker Physiotherapie angewandt?

Die Heilpraktiker Physiotherapie bietet viele mögliche Anwendungsbereiche, in denen sie sehr effektiv ist:

Wenn Sie ein oder mehrere der folgenden Symptome haben, dann sollten Sie einen Termin in meiner Praxis in Köln-Lindenthal vereinbaren, bei dem wir feststellen, ob Ihre Symptome mit der Heilpraktiker Physiotherapie behandelt werden sollten:

• Anwendungsbereiche Manuelle Therapie:
• Beschwerden der Gelenke, Muskeln und Nerven
• Schulter-, Knie- oder Hüftarthrose
• Rückenschmerzen
• HWS-Syndrom
• BWS-Syndrom
• LWS-Syndrom
• Impingement – Syndrom
• Nervenbeschwerden z.B. Radikulopathien, Ischialgien
Etc.

Häufige Fragen & Antworten

Es handelt sich um eine Zusatzqualifikation, die es Physiotherapeuten erlaubt, ohne ärztliche Verordnung, selbst Diagnostik und Therapie durchzuführen. Dies gilt für alle physiotherapeutischen Behandlungen.

Durch diese Zusatzqualifikation können Patienten auf viele Vorteile zurückgreifen. Einer der größten ist, dass die Therapiedauer und die Anzahl der Behandlungen frei gestaltet werden können – außerdem gibt es kein langes Warten auf Arzttermine. Beratung, Behandlung und Untersuchung laufen aus einer Hand und alle Fragen können schnell geklärt werden.

Diese Therapie wird ohne Verordnung vom Arzt leider nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Jedoch für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung. Die Rechnungen des Heilpraktikers (erstellt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker „GebüH) können bei den Privatversicherungen als Heilbehandlung geltend gemacht werden (sofern in Ihrem Vertrag Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig sind).

Lösen Sie Ihre Beschwerden!

Mit einem erfahrenen Physiotherapeuten erhalten Sie nicht nur eine fundierte Analyse Ihres Bewegungsappartes, sondern anschließend auch eine geeignete Therapie für Ihre individuellen Bedürfnisse.
Therapien CTA Form

www.je-physiofit.de

Corona Regeln

Liebe Patientinnen, liebe Patienten

es besteht eine 3G Nachweispflicht!

Laut aktueller Corona-Bestimmungen wird ein Nachweis für die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) benötigt, um den Behandlungstermin wahrnehmen zu können.

Der Test – offizieller Bürgertest/Schnelltest – muss tagesaktuell sein.

Des Weiteren gilt Maskenpflicht (FFP2/medizinische Maske) in der Praxis.

Medizinische
Maske tragen

Abstand
halten

Hände
desinfizieren