Laut aktueller Corona-Bestimmungen wird ein Nachweis für die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) benötigt, um den Behandlungstermin wahrnehmen zu können.
Der Test – offizieller Bürgertest/Schnelltest – muss tagesaktuell sein.
Des Weiteren gilt Maskenpflicht (FFP2/medizinische Maske) in der Praxis.